Wie behindert bist du eigentlich?!

Der Führerschein rückt in greifbare Nähe…

Vor kurzem hatte ich einen großen Umschlag in meinem Briefkasten. Das medizinische Gutachten, das ich für meinen neuen Führerschein benötige, war da. Ich war ganz schön aufgeregt, obwohl ich ja im Vorfeld ungefähr wusste, was darin stehen würde. Ich machte den Brief auf und entdeckte drei vollgeschriebene Seiten. Nervös begann ich zu lesen.

In diesem Blogeintrag stelle ich Dir das Gutachten, das ich bekommen habe, vor und vergleiche es mit dem verkehrsmedizinischen Gutachten, das 2011 für mich ausgestellt wurde. Beide Gutachten wurden von unterschiedlichen Ärzten verfasst.

Eines vorweg: Seit 2011 hat sich einiges verändert…

Das verkehrsmedizinische Gutachten von 2011

Das Gutachten von 2011 benötigte ich ebenfalls, um meinen Führerschein machen zu können. Damals ging ich felsenfest davon aus, dass ich für meinen Wagen in jedem Fall Umbaumaßnahmen benötigte. Im Nachhinein denke ich mir, dass diese Einstellung vielleicht nicht ganz die richtige war. Denn so strengte ich mich bei der ärztlichen Untersuchung nicht an. Ich bemühte mich gar nicht erst, einen normalen Führerschein machen zu können. Letztendlich fiel das Gutachten daher auch nicht so positiv aus.

Der Bericht von 2011 ist gerade einmal eine halbe Seite lang. Darin steht, dass ich eine angeborene rechtsseitige Hemiparese habe. Aus Sicht des Arztes habe ich gelernt, mit dieser zu leben und umzugehen. Weiterhin wird folgendes gesagt:

„Die Muskulatur des rechten Beines und rechten Armes ist dünner als auf der linken Seite. Es besteht hier eine Atrophie. Eine Veränderung des Krankheitsbildes ist nicht zu erwarten. Das Fahrzeug, das Janina führen soll, muss umgerüstet werden.“

Im Anschluss an diese Sätze werden Vorschläge gemacht, welche Umbaumaßnahmen für mein Auto die richtigen sein könnten. Letztendlich habe ich aufgrund dieses Gutachten zwei Auflagen seitens des Straßenverkehrsamtes bekommen:

Wie auf den Bildern zu sehen ist, fahre ich, seitdem ich meinen Führerschein habe, mit einem Multifunktionsdrehknopf sowie einer Gas-Brems-Verlegung durch die Gegend. Dadurch ist es mir möglich, mein Auto ausschließlich mit der linken Hand und dem linken Bein zu bedienen.

Ich bin inzwischen fest davon überzeugt, dass ich diese Umbaumaßnahmen nicht mehr benötige, denn meine Hemiparese hat sich durch mein intensives Training deutlich verbessert. Dies zeigt auch das neue verkehrsmedizinische Gutachten.

Das verkehrsmedizinische Gutachten von 2017

Zu Beginn des sehr ausführlichen Berichts wird mein „Krankheitsbild“ vorgestellt. Der Arzt berichtet, dass ich eine rechtsseitige Hemiparese habe, die in meinem rechten Arm stärker ausgeprägt sei als in meinem rechten Bein. Daraufhin erläutert er meine Testergebnisse. Wie es aussieht, kann ich gut sehen und hören. Auch meine Reaktions- und Konzentrationsleistungen, die ich in verschiedensten Tests unter Beweis stellen musste, sehen gut aus.

Im weiteren Verlauf des Berichts kommt der Arzt genauer auf meine Hemiparese zu sprechen. Er sagt:

,,Geringgradige Umfangverminderung der rechten Extremitäten gegenüber der linken. Keine Sensibilitätsstörungen, unauffälliger Reflexstatus, keine maßgeblichen Bewegungseinschränkungen im Bereich des rechten Armes mit Ausnahme der Hand. Die rechte Hand ist in Beugestellung und kann nicht [noch nicht] in vollem Umfang gestreckt werden. […] Passiv lässt sich die Hand in vollem Umfang strecken. Die grobe Kraft beim Zugreifen ist nicht eingeschränkt. Greifen und Halten eines Gegenstandes sind […] ohne wesentliche Einschränkungen möglich.“

Im weiteren Verlauf des Berichts heißt es:

„Frau Wisniewski strebt an, ein normales Automatikfahrzeug ohne die genannten Hilfsmittel fahren zu dürfen. Hierzu muss sie die Bedienelemente rechts und links des Steuerrads erreichen könne, ohne mit der anderen Hand das Steuerrad loszulassen. Dies ist nach gutachterlicher Auffassung trotz der o.g. körperlichen Einschränkungen möglich […]. Des Weiteren muss für ein nicht umgebautes Automatikfahrzeug die Bedienung von Gaspedal und Bremspedal mit dem rechten Fuß möglich sein. Auch dies ist, trotz der genannten Einschränkungen […] aus hiesiger Sicht möglich, ohne hierdurch die fahrerbedingte Verkehrssicherheit maßgeblich zu gefährden.“

Ich finde, diese Ausführungen klingen wesentlich positiver als die in dem Gutachten von 2011.

Mein rechter Arm und mein rechtes Bein sind nach wie vor etwas dünner als mein linker Arm und mein linkes Bein. Dennoch ist der Unterschied viel kleiner geworden. Außerdem hat sich meine „Bewegungseinschränkung“, wie sie der Arzt nennt, um einiges verringert.

Feststeht, dass ich noch einige Zeit trainieren muss, um irgendwann überhaupt keine Einschränkungen mehr zu haben. Trotzdem sehe ich das neue Gutachten als riesigeren Fortschritt! Früher haben mir die Ärzte immer gesagt, dass ich Sensibilitätsstörungen habe. Ich nahm im rechten Arm und Bein viel weniger wahr als auf der linken Seite. Außerdem konnte ich mit meiner rechten Hand lange nicht richtig zugreifen und Dinge länger als ein paar Minuten festhalten. Inzwischen ist das alles möglich! Ich bin sehr glücklich darüber, dass dies inzwischen auch medizinisch nachweisbar ist.

In ein paar Tagen lege ich das neue Gutachten dem Straßenverkehrsamt vor.

Im nächsten Jahr werde ich noch eine Fahrprobe mit einem weiteren Gutachter machen. Und dann bekomme ich hoffentlich meinen ganz normalen Führerschein! Ich freue mich schon darauf.

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