Eine Schulbegleitung für mein Kind? Die Nachteile
Vielleicht erinnerst Du Dich: Vor zwei Wochen ging`s im Blogbeitrag um das Thema Schulassistenz/Schulbegleitung/I-Kraft. Wir haben uns angeschaut, welche Vorteile damit verbunden sein können und wie eine Assistenz Dein Kind unterstützen kann.
Heute werfen wir noch einmal einen Blick auf dieses Thema und schauen uns die möglichen Nachteile an, die damit verbunden sein können.
Falls Du den Beitrag vor zwei Wochen (noch) nicht gelesen hast, hier noch einmal vorab:
Was ist eine Schulassistenz?
Eine Schulassistenz, auch bekannt als Schulbegleitung oder Integrationskraft (I-Kraft), begleitet ein Kind innerhalb der Schule, unterstützt im Unterricht und bei der Bewältigung des Schulalltags.
Wenn das Kind beispielsweise nicht dazu in der Lage ist, seine Schultasche zu tragen oder sie ein- und auszuräumen, übernimmt das die Assistenz.
Wenn es sich nicht konzentrieren kann, hilft sie, die Aufmerksamkeit zurück auf den Unterricht zu lenken.
Wenn es im Sportunterricht etwas nicht schafft, kann die Assistenz es unterstützen.
Oder, wenn es Schwierigkeiten in der Kommunikation hat, hilft sie bei der Vermittlung zwischen dem Kind, den Lehrkräften und/oder anderen MitschülerInnen.
Die Schulassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe an Bildung. Sie wird in der Regel vom Eingliederungshilfeträger bezahlt und muss dort beantragt werden. Meist ist dieser Träger entweder das Jugendamt (bei Kindern mit psychischer Beeinträchtigung) oder das Sozialamt (bei Kindern mit körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigung).
Für den Antrag wird in der Regel eine ärztliche Diagnose und Stellungnahme eines Arztes bzw. einer Ärztin benötigt sowie eine Stellungnahme der Schule des Kindes.
Jetzt zu den möglichen Nachteilen:
Ein paar Beispiele:
1. Das Beantragen kann manchmal knifflig werden!
Durch zahlreiche Gespräche mit Eltern, die eine Schulassistenz für ihr Kind beantragt haben, weiß ich: Bei einigen ist der Antrag relativ schnell durch und die Assistenz wird (zunächst meist befristet) bewilligt.
Bei anderen wiederum dauert es eine halbe Ewigkeit, bis der Antrag bearbeitet ist und die Entscheidung steht. Und manchmal wird er trotz guter Argumente von ÄrztInnen und Lehrkräften nicht bewilligt.
Daher braucht man dann und wann starke Nerven, um die benötigte Assistenz doch zu bekommen.
Bei Nichtbewilligung kann es Sinn machen, innerhalb der Frist (meist einen Monat) Widerspruch einzulegen und um Akteneinsicht zu bitten. Dadurch lässt sich leichter herausfinden, warum die Assistenz abgelehnt wurde und entsprechend den Widerspruch zu begründen – sprich, zu erklären, warum die Schulbegleitung eben doch erforderlich ist.
Das kostet Kraft und Zeit. Dennoch kann sich die Hartnäckigkeit natürlich auszahlen! Denn eine Assistenz kann, wie wir vor zwei Wochen gesehen haben, eine echte Bereicherung sein.
2. Die richtige Assistenz zu finden, kann ebenfalls zur Herausforderung werden!
Denn auch hier herrscht immer wieder Personalmangel. Häufig werden AssistentInnen über einen sogenannten Leistungserbringer beauftragt, z.B. über die Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder regionale soziale Vereine. Die AssistentInnen sind dort angestellt und werden darüber den einzelnen Kindern oder Schulen zugeteilt.
Manchmal ist erst einmal keine (passende) Assistenz verfügbar und man muss warten, ggf. sogar zunächst ohne Begleitung in die Schule starten. Oder Dein Kind bekommt eine Assistenz, die beiden finden jedoch erst einmal keinen Draht zu einander.
Hier macht es Sinn, gemeinsam ins Gespräch zu gehen und zu überlegen, was in der Begleitung angepasst werden und wie sich beide einander annähern könnten.
By the way, man kann Schulassistenz auch als persönliches Budget beim Eingliederungshilfeträger beantragen und davon dann selbst einen Dienst oder eine Privatperson mit der Assistenz beauftragen. In manchen Fällen ist es dadurch leichter, eine passende Assistenz zu finden.
Ein persönliches Budget bedeutet aber natürlich auch Aufwand, gerade wenn man davon eine Privatperson beauftragt. Man muss selbst auf die Suche gehen, eine Person finden und sie einstellen – mit allem, was dazu gehört – Arbeitsvertrag, Anmeldung der Stelle bei den Behörden (z.B. der Minijobzentrale), Vertretungssuche bei Krankheit und Urlaub usw.
Ein guter Ansprechpartner zu diesem Thema ist häufig die EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Sie informiert zu vielen Teilhabeleitungen, u.a. auch zum persönlichen Budget.
3. Die Assistenz braucht keine spezifische Ausbildung!
Für den Job als SchulbegleiterIn wird in der Regel keine Vorerfahrung oder pädagogische Ausbildung benötigt. In vielen Fällen macht das gar nichts aus, denn es sind oft einfache Tätigkeiten, die die Assistenz übernimmt (z.B. beim Ein- und Ausräumen der Schultasche helfen, beim Anziehen der Jacke unterstützen usw.).
Dennoch kann die fehlende Erfahrung manchmal auch zur Herausforderung werden. Z.B., wenn die Assistenz in Krisensituationen nicht weiß, wie sie mit den Emotionen des Kindes umgehen soll. Oder, wenn sie sich nicht mit der Diagnose des Kindes auskennt und unsicher ist, wie sie ihm/ihr am besten helfen kann.
An vielen Schulen gibt es genau dafür aber auch SozialpädagogInnen, SozialabererInnen oder Lehrkräfte, die die Assistenz bei Bedarf ansprechen und um Unterstützung bitten können.
Manchmal bieten auch Lehrkräfte Gespräche gemeinsam mit der Assistenz und den Eltern an, um den Hilfebedarf des Kindes näher zu beleuchten.
4. Zu viel Hilfe
Unterstützung während des Unterrichts und in den Pausen ist gut. Schwierig wird`s, wenn sie überhand nimmt und die Assistenz bei allem hilft. Auch bei Dingen, die das Kind eigentlich alleine schaffen könnte.
Hier ist es ebenfalls wichtig, im Gespräch mit der Assistenz zu bleiben und ab und an gemeinsam zu überlegen, wobei es Hilfe braucht und bekommt, wobei aber auch nicht. Ggf. ja auch zusammen mit dem/der KlassenleherIn, der bzw. die vielleicht noch eine ganz andere Perspektive auf das Thema mitbringt.
5. Manchmal betreut die AssistentIn nicht nur ein Kind, sondern die halbe Klasse!
AssistentInnen sind meist für nur ein Kind zuständig. Es sei denn die Assistenz ist als Pool-Leistung gewährt, dann kümmert sie sich um mehrere Kinder gleichzeitig.
Unabhängig davon kann es passieren, dass die Assistenz nicht ein Kind betreut, sondern auf einmal die halbe Klasse mit im Blick behalten muss. Z.B., wenn in einer Schulstunde Chaos herrscht und die Lehrkraft vorne ohne Ende zu tun hat.
Wenn dann das zu betreuende Kind keinen akuten Bedarf hat, bitten manche Lehrkräfte die Assistenz darum, sich um die anderen Kinder mit zu kümmern. Beispielsweise die Hausaufgaben zu kontrollieren, einfache Fragen von SchülerInnen zu beantworten oder ähnliches.
Auch das ist oft kein Problem (zumindest nicht für`s Kind, für die Assistenz ist es vielleicht schon herausfordernd).
Knifflig könnte es dann werden, wenn die Assistenz oft und über längere Zeit hinweg die Klasse mit im Blick behalten muss. Dadurch kann der Bedarf des zu betreuenden Kindes in den Hintergrund rücken.
Aber auch hierüber lässt sich sprechen und oft auch Lösungen für finden.
In der letzten Mittwochs-Motivation haben wir uns einige Vorteile angeschaut, die eine Assistenz mit sich bringen kann. Heute ging`s um mögliche Nachteile.
Wenn Du gerade überlegst, ob Du eine Schulassistenz für Dein Kind beantragst oder nicht, wie ist gerade Dein Gefühl?
Hat Dich der Blick auf die Vor- und Nachteile ein Stück weitergebracht?
Schreibe es mir gerne, indem Du auf diese E-Mail antwortest.
Abschließend ein Gedanke: Probieren geht über Studieren!
Heißt, wenn Du unentschlossen bist, probiert es vielleicht einfach ein halbes Jahr lang aus und beantragt die Assistenz. Und, wenn Du und Ihr merkt, es geht auch ohne, lasst sie ab dem nächsten Halbjahr weg.
Oder macht es genau andersherum. Lasst sie zunächst weg und engagiert bei Bedarf ab dem 2. Halbjahr eine (ggf. mit Wartezeit, wenn keine AssistentInnen verfügbar sind).
Ohne es testen wisst Ihr nicht, was für Euch das Richtige ist. Gebt Euch diese Zeit!
Ganz viel Erfolg bei Deinen weiteren Überlegungen, vielleicht auch beim Beantragen.

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